Zum Urteil des polnischen Verfassungsgerichts über die Frage des Vorrangs von nationalem Recht gegenüber EU-Recht erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Georg Link:
„Das Urteil ist ein Angriff sowohl auf die EU als Ganze als auch auf ihre Mitgliedsstaaten und Institutionen. Hier maßt sich ein nationales Gericht Kompetenzen an, die es nicht hat. Leider war dies zu erwarten, da das polnische Verfassungsgericht einseitig parteipolitisch und regierungsnah zusammengesetzt wurde. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hat die Unzulässigkeit dieser Zusammensetzung längst festgestellt. Polen hat bei der Ratifizierung des EU-Vertrags den Vorrang der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen der Verträge ausdrücklich akzeptiert. Beim Warschauer Urteil geht es nicht um die Reichweite von EU-Recht, sondern um die Anwendbarkeit zentraler Artikel des EU-Vertrags als solche. Die EU muss jetzt die Rechts- und Wertegemeinschaft entschlossen verteidigen, sonst wird sie zu einer bloßen Verteilstelle von Fonds und Zahlungen. Deshalb muss die Sperrung von Geldern unverzüglich geprüft werden, wenn die polnische Regierung nicht Schritte zurück zur Einhaltung europäischen Rechts unternimmt.“