Das vierte Bevölkerungsschutzgesetz fällt in der Qualitätskontrolle durch

Die Corona-Lage ist zweifellos sehr ernst. Die Infektionszahlen müssen runter und die Krankenhäuser dürfen nicht überlastet werden. Jedoch müssen die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus getroffen werden, ausgesprochen gründlich und sensibel abgewogen werden. Hier fällt das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete, vierte Bevölkerungsschutzgesetz in der Qualitätskontrolle durch.

Erstens lässt das Gesetz Erkenntnisse und Erfahrungen, wie die Durchführung von Modellprojekten, innovativen Hygienekonzepten und einer flächendeckenden Teststrategie, aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung unberücksichtigt.

Zweitens halten wir Freien Demokraten das Festhalten an der 7-Tage-Inzidenz als alleinigen Maßstab für Schutzmaßnahmen für ungeeignet. Die Beurteilung der epidemischen Lage sollte nicht auf der Grundlage einer politisch festgelegten Inzidenz erfolgen, sondern zusätzlich weitere Kennzahlen einbeziehen, wie beispielsweise die Testkapazitäten und den Anteil der Positivbefunde, die Belastung des Gesundheitswesens und den Impffortschritt.

Drittens ist die Einführung einer bundesweiten nächtlichen Ausgangssperre ein unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, wie gering der Beitrag nächtlicher Ausgangssperren in einem Gesamtpaket von Maßnahmen ist. Auch mehrere Gerichte haben Ausgangssperren bereits aufgehoben.

Viertens ist es bedauerlich, dass sich die Bundesregierung nicht stärker an den Verordnungen der Bundesländer orientiert hat. Die Verordnungen der Länder sind im vergangenen Jahr unzählige Male überarbeitet worden. Dabei haben sich erheblich differenziertere und praxistauglichere Regelungen herausgebildet, als sie das Gesetz nun enthält. Dieses wirft durch seine vermeintlich einfachen Regelungen erhebliche, aber vermeidbare Auslegungsprobleme und Unwuchten auf.

Fünftens: Eine weitere ernste Sorge betrifft den Eingriff dieses Gesetzes in die Rechte der Bundesländer. Die FDP-Landtagsfraktion prüft alle Möglichkeiten, gegen das Gesetz zu klagen.

Sechstens: Das Fehlen von Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene ist ein weiterer Grund, wieso die Freien Demokraten dieses Gesetz für falsch halten. Vollständig Geimpften und Genesenen darf die Wahrnehmung ihrer Grundreche keinen Tag länger verwehrt werden als unbedingt nötig. Hierzu schweigt das Gesetz fatalerweise.

Aus allen oben erwähnten Gründen hat der Heilbronner Bundestagsabgeordnete, Michael Georg Link im Deutschen Bundestag mit „Nein“ gestimmt, wie übrigens die ganze FDP-Fraktion. Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben es sich nicht einfach gemacht, sondern haben ihre Kritik- und Verbesserungspunkte in Gestalt von vier eigenen Anträgen eingebracht und namentlich abstimmen lassen. Alle Anträge wurden abgelehnt.

Michael Link wird persönlich – gemeinsam mit anderen Abgeordneten der FDP-Fraktion, noch diese Woche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.